DAV

23.04.2018 [Naturschutz]

Achtung: Gerichtsverhandlungstermin Hainberg am Mittwoch aufgehoben!

Heute hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig überraschend die mündliche Verhandlung am Mittwoch, den 25.4. abgesagt bzw. verschoben.

In der schriftlichen Begründung hat sie dafür zwei Gründe genannt:

  1. Die Klageberechtigung der Kletterverbände wird bezweifelt. Privatpersonen, die durch das Kletterverbot in ihren Rechten beeinträchtigt sind, wären hingegen klageberechtigt. Die Kammer empfiehlt daher einen Klägerwechsel.

  1.  Die Kammer hat erhebliche Zweifel, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen, um ein Kletterverbot nach §31 NWaldLG zu verhängen. In der Sache gibt uns die Kammer also Recht. Sie empfiehlt, die Frage des Kletterns an den Felsen des Hainberg im Rahmen des anstehenden FFH-Verfahrens zu regeln und die Ergebnisse des naturschutzfachlichen Gutachtens abzuwarten.

Das wäre ganz in unserem Sinne. Wir rechnen damit, das im Herbst, wenn die Ergebnisse des Gutachtens vorliegen, ein neuer Verhandlungstermin angesetzt wird.

Bis dahin klären wir die Frage des Klageberechtigung und tauschen ggf. den Kläger aus. Es ist doch überraschend, was in der Welt der Juristerei so alles passiert…