DAV

25.10.2017 [Naturschutz]

Verordnungen LSG Reinhäuser Wald und Hainberg Update

Reinhäuser Wald / Landkreis Göttingen:

Am 16.10. behandelte der Umweltausschuss des Landkreis als einen zentralen Punkt den Verordnungsentwurf zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald.

Kletterverbände, Grundeigentümer und Niedersächsische Landesforsten brachten erhebliche Kritik gegen einzelne Inhalte der Verordnung vor, die sich in einem Punkt zusammenfassen lassen: Die Untere Naturschutzbehörde geht in vielen Bestimmungen weiter als es das Naturschutzrecht und die Niedersächsischen Walderlasse verlangen und legen dafür keine ausreichende Begründung vor, sie überdehnt damit Ihren Ermessensspielraum.

Ein Kritikpunkt ist, das im Gutachten, das die Kletterverbote begründet, ganze Felsensembles pauschal wegen des Fundes einer Roten-Liste-Art zur Sperrung vorgeschlagen werden, ohne die konkreten Fundorte zu benennen und Zonierungslösungen zu erwägen. Sowohl von der Forst als auch von DAV und IG Klettern wurde weiter kritisiert, das im aktuellen Entwurf Verschärfungen der Verbote stehen, die zu einer Neuauslegung im Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange führen müssten.

Dies sind:

  • Die Aufnahme des flächendeckenden Verbots des Boulderns (war bisher nicht verboten),
  • das ganzjährige Verbot des Bekletterns von Brutfelsen (in anderen Klettergebieten mit befristeter Sperrung geregelt), sowie
  • ein temporäres Verbot der forstlichen Nutzung im Umkreis von 300 Meter von Brutplätzen.

Für diese Verschärfungen müssten die Betroffenen Gelegenheit bekommen, Stellungnahmen abzugeben.

Da eine Neuauslegung das Ziel, die VO am 08. November im Kreistag beschließen zu lassen erheblich verzögern könnte, wurden diese Punkte sehr kontrovers auch mit der Kreispolitik diskutiert. Ein Beschluss zum Verordnungsentwurf soll auf der nächsten Umweltausschussitzung am 01.11. um 16 Uhr gefasst werden, zu der wir Euch herzlich einladen.

Insgesamt verlässt der Landkreis Göttingen zum wiederholten Mal die niedersachsenweit etablierte und 2002 einstimmig vom Landtag beschlossene Kompromisslinie zwischen Naturschutz und Natursport Klettern mit ihren anerkannten Instrumenten einer Zonierungslösung der Felsen für den Schutz der Vegetation und befristeter Sperrungen für den Artenschutz der Greifvögel.

Wir werden dem Landkreis eine Vorschlag mit Veränderungen machen, um die Verordnung auch für uns zustimmungsfähig zu machen:

  • Benennung der konkreten Fundorte der Rote Liste Arten an den Felsen
  • Neubewertung des Gutachtens mit Zonierungslösung
  • Begutachtung der Boulderfelsen, die nun auch gesperrt werden sollen
 

Hainberg / Landkreis Wolfenbüttel:

Die Verordnungsgebung zum LSG Hainberg, das ein pauschales Kletterverbot enthält, ist nach Abgabe der Stellungnahmen von DAV und IG Klettern im Mai 2017 im Rahmen des Beteiligungsverfahrens ins Stocken geraten. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde hat sich die Kartierungsgrundlage, das Basisgutachten des FFH-Gebiets in Teilen als unzutreffend herausgestellt, weshalb die Waldlebensraumtypen neu kartiert werden müssen.

IG Klettern und DAV hatten in ihrer Stellungnahme kritisiert, das sich aus dem Basisgutachten kein Kletterverbot herleiten lasse und keine weitere Gutachtengrundlage vorliege würde, die die Felsen differenziert betrachten würde. Die ergänzende Kartierung könnte ebenfalls zu einer Neueröffnung des öffentlichen Beteiligungsverfahrens führen.

Der Landkreis hat 2016 auf Antrag des Grundeigentümers ein Kletterverbot am Hainberg ausgesprochen. IG Klettern und DAV haben dagegen beim Verwaltungsgericht Braunschweig Klage eingereicht, die aufschiebende Wirkung gegen das Kletterverbot hat. Derzeit darf am Hainberg also geklettert werden. Das Gericht teilte unterdessen mit, das die Hauptverhandlung erst im Jahr 2018 stattfinden wird.