DAV

16.10.2017 [Naturschutz]

Landkreis Göttingen - Umweltausschusssitzung Mittwoch, 18.10. 16 Uhr

Am Mittwoch tagt der Umweltausschuss des Landkreises Göttingen um 16 Uhr im Kreistagsgebäude Reinhäuser Landstraße 4, 37083 Göttingen. Ein Punkt der Tagesordnung ist der Entwurf der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet Reinhäuser Wald. Vermutlich wird der Ausschuss eine Beschlussempfehlung für den Kreistag aussprechen.

Die Verordnung enthält ein weitgehendes Kletterverbot für Naturfelsen. 7 von 12 bisher bekletterten und 30 von 39 aus unserer Vorschlagsliste sollen gesperrt werden. Das Verbot stützt sich auf ein Felsgutachten, das unseres Erachtens sehr tendenziös und in einigen Punkten wissenschaftlich angreifbar ist.
Diese sind:
- Das Gutachten schließt grundsätzlich eine Feinzonierung (Zone I, II, III) aus. Es schlägt bei Funden streng geschützter Pflanzen eine Totalsperrung vor, nicht nur Teilsperrung, wie es in Niedersachen in allen anderen Klettergebieten praktiziert wird.
- Die konkreten Auswirkungen des Kletterns auf die Felsen und die Vegetation wurden nicht untersucht.
- Die 39 untersuchten Felsen wurden nicht im Kontext der über 1000 vorhandenen im Göttinger Raum beurteilt.
- Die vermuteten Auswirkungen des Kletterns auf Gesamtpopulation der Rote Liste Arten ist daher völlig spekulativ.
- Es wird behauptet, die Kletterer würden die Felsen nicht finden, und um Verwechslungen auszuschließen, werden Felsen zur Sperrung vorgeschlagen.

Die Verbote es Umweltamtes Göttingen aufgrund des Gutachtens sind unangemessen und unverhältnismäßig:
- Zur Erreichung des Schutzziels muss die Behörde immer das mildeste Mittel wählen. Die Behörde überschreitet mit der Totalsperrung ihren Ermessensspielraum.
- Es wurde keine angemessene Abwägung zwischen den Interessen der Klettererholung und des Naturschutzes vorgenommen, da den Vorschlägen des Gutachtens zu 100% gefolgt wurde.
- Einige Felsen sollen nicht aus naturschutzfachlichen, sondern denkmalschutzrechtlichen Gründen gesperrt werden. Die Vermischung von denkmalschutzrechtlichen und Inhalten in einer Naturschutzverordnung scheint uns verwaltungsrechtlich nicht zulässig.

Entgegen dem ersten Entwurf, der in die öffentliche Beteiligung gegeben wurde, soll nun auch das Erklettern ohne Hilfsmittel wie Seil und Haken verboten werden. Nach Verständnis der Behörde könnte dies auch Bouldern betreffen. Falls dem so ist, bedeutet es eine ERHEBLICHE SCHLECHTERSTELLUNG des Kletterns, was zu einer erneuten öffentlichen Auslegung führen müsste.

Die Kritik am Gutachten und Verordnungsentwurf haben wir in einer Stellungnahme zu VO-Entwurf zum Ausdruck gebracht, den ihr unter NATURSCHUTZ / RECHTLICHES auf dieser Seite einsehen könnt.
Wir fordern vom Umweltausschuss den Entwurf in der vorliegenden Form nicht anzunehmen.

Weitere Infos zur Sitzung findet Ihr hier: LK GÖ Infos zur Umweltausschusssitzung am 18.10.2017