DAV

28.08.2017 [Naturschutz]

Landkreis Göttingen: Antrag auf Aufhebung Kletterverbot am Römerstein abgelehnt

Lang ist die Geschichte des Kletterverbots an den Naturdenkmalen im ehemaligen Landkreis Osterode im Südharz:

2005 wurde dies ohne Verbandsbeteiligung von Landessportbund, DAV und IG Klettern beschlossen. Da das Verbot jedoch nicht an den betroffenen Felsen ausgeschildert wurde (unter anderem der Einhornfels und der viel bekletterte Römerstein), erfuhren wir erst im Jahr 2007/2008 davon, als Kletterer von Forstarbeitern und dem Grundeigentümer des Einhornfelsens auf das Verbot hingewiesen wurden. Der Landkreis erklärte sich nach Gesprächen bereit,  die Naturdenkmalsverordnung mit einer Kletterregelung auf Grundlage eines naturschutzfachlichen Gutachtens zu überarbeiten. Wir kartierten daraufhin alle Felsen im Landkreis inklusive der Kletterrouten und im Frühjahr 2015 war das Gutachten, das von Landkreis und Kletterverbänden je zur Hälfte finanziert wurde, fertig.

Gemeinsam besprachen wir im Dezember 2015 mit Mitarbeitern der Unteren Naturschutzbehörde, dem Gutachter und einem Mitglied des Umweltausschusses die Ergebnisse und einigten uns auf die Kletterergelungen in der Verordnungsüberarbeitung. Diese sahen unter anderem die Aufhebung des Kletterverbots am Römerstein vor, da das Klettern hier naturschutzfachlich unbedenklich gewesen wäre und eventuell eintretende Schäden durch bereits gesperrte Flächen hätten ausgeglichen werden können.

Leider verschleppte sich die Umsetzung der Überarbeitung und Anfang 2016 wurde uns bekannt, das die Landkreise Osterode und Göttingen fusionieren würden. Wir stellten daraufhin im Juni 2016 einen Antrag auf Aufhebung des Kletterverbots nach §67 Bundesnaturschutzgesetz. Die Aufhebung ist dann möglich, wenn ein „überwiegendes öffentliches Interesse“ an der Aufhebung besteht und für etwaige Schäden an anderer Stelle ein Ausgleich vorhanden ist, diese mithin unter der Schwelle der erheblichen Beeinträchtigung liegen. Die naturschutzfachliche Unbedenklichkeit hat das Gutachten des Büros Thiel bestätigt.

Da der DAV für 20.000 Mitglieder in Niedersachsen spricht, der Landtag sich 2002 für die Entwicklung des Kletterns auf Basis der Kletterkonzeption ausgesprochen hat (die Klettern am Römerstein vorsieht), die Realgemeinde Steina, auf deren Grund der Römerstein liegt, sich für die Aufhebung des Kletterverbots ausgesprochen hat und zusätzlich Jugendgruppen der Jugendbegegnungsstätte Tettenborn (das Nachbardorf) die Felsen gerne erlebnispädagogisch nutzen wollen, halten wir das „überwiegende öffentliche Interesse“ für gegeben. Die lokalen Felsbetreuer hatten mehrfach Felsfreistellungen und Müllsammelaktionen am auch von Wanderern gerne besuchten Römerstein durchgeführt.

Leider hat der Landkreis Osterode den Antrag vor der Fusion im November 2016 nicht mehr entschieden, obwohl die UNB sich bereits mündlich für die Aufhebung ausgesprochen hatte. Der Landkreis Göttingen hat uns nach mehrfacher Anfrage am 10.08. nun folgendes mitgeteilt: „Gründe für eine Befreiung vermag ich derzeit nicht zu erkennen“.

Im Rahmen der Sicherung des FFH-Gebiets 136 „Gipskarstgebiet bei Bad Sachsa“ soll aber eine Kletterregelung für den Römerstein Bestandteil der neuen Verordnung werden. Die Umsetzung der FFH-Sicherung müsste nach Zielvereinbarung der Landkreise mit dem Land Niedersachsen noch im Jahr 2018 erfolgen.

Uns ist unverständlich, warum der LK die Sperrung aufrechterhält, aber gleichzeitig eine Kletterregelung in Aussicht stellt. Sehr vieleleganter wäre es, dem Antrag stattzugeben und die besprochene Regelung in die neue Verordnung zu übernehmen. So bricht der LK Göttingen die mit dem LK Osterode getroffene Vereinbarung und unterläuft die Kontiniutät des Verwaltungshandelns.

Wie wir mit der Ablehnung umgehen, werden wir nach einem Sondierungsgespräch in der UNB Göttingen festlegen. Wir informieren, sobald es etwas neues gibt.